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 Übermittlungssperre

Jeder Einwohner oder jede Einwohnerin hat gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe des Meldegesetztes Widerspruchsrechte gegen die Datenweitergabe (Vor- und Familienname, gegebenenfalls Doktorgrad, Anschrift).

Wogegen können Sie widersprechen?

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Absatz 2 BMG widersprechen.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 1 BMG widersprechen.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 5 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 2 BMG widersprechen.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 5 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 3 BMG widersprechen.


Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

Unterlagen

Persönlich oder über den Online Antrag

Kosten

kostenlos

Bearbeitungsdauer

Bitte nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens den Onlineantrag bzw. die Online Dienstleistung !
Sofern Sie den Online Dienst nicht nutzen, beträgt die Bearbeitungszeit nach Antragstellung ca. 2 Wochen.

Hinweise und Besonderheiten

Um das Online-Formular nutzen zu können, muss die eID-Funktion Ihres Personalausweises/Aufenthaltstitels aktiviert sein.
Außerdem benötigen Sie das Programm AusweisApp welches der Bund kostenlos zur Verfügung stellt und ein entsprechendes Lesegerät.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit die eID über Ihr Smartphone ohne Lesegerät auszulesen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Onlinedienstleistung

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 30.11.2023 11:05 Uhr