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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Eitorf. Sondernutzungserlaubnisse sind u. a. erforderlich für
- Aufstellung von Gerüsten, Baubuden, Abfallcontainern sowie Baustofflagerungen
- Verkaufsauslagen oder Werbeständer in Verbindung mit Geschäftslokalen
- Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten in Verbindung mit Gaststätten
Die Beantragung der Erlaubnis hat spätestens 14 Tage vor der beabsichtigen Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Straßenwegegesetz (StrWG NRW), Sondernutzungssatzung der Gemeinde Eitorf, Gebührentarif zu § 9 der Sondernutzungssatzung
Kosten
Unterschiedlich, je nach Art, Umfang und Dauer der Inanspruchnahme
Zahlungsweisen
- Überweisung/Zahlschein
Hinweise und Besonderheiten
Je nach Vorhaben (z. B. Baugerüst auf Gehweg, Abfallcontainer auf Straße etc.), benötigen Sie zusätzlich eine verkehrsrechtliche Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-112
Fax.: 02249 89-179
E-Mail: martina.lammerding@eitorf.de
Sachbearbeiter
Tel.: 02243 89-186
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: michael.kern@eitorf.de
Sachbearbeiter
Tel.: 02243 89-113
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: wolfgang.kolb@eitorf.de
Letzte Änderung: 03.02.2025 08:54 Uhr
Die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Eitorf. Sondernutzungserlaubnisse sind u. a. erforderlich für
- Aufstellung von Gerüsten, Baubuden, Abfallcontainern sowie Baustofflagerungen
- Verkaufsauslagen oder Werbeständer in Verbindung mit Geschäftslokalen
- Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten in Verbindung mit Gaststätten
Die Beantragung der Erlaubnis hat spätestens 14 Tage vor der beabsichtigen Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen.
Straßenwegegesetz (StrWG NRW), Sondernutzungssatzung der Gemeinde Eitorf, Gebührentarif zu § 9 der Sondernutzungssatzung
Je nach Vorhaben (z. B. Baugerüst auf Gehweg, Abfallcontainer auf Straße etc.), benötigen Sie zusätzlich eine verkehrsrechtliche Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12739/show