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Haltung großer Hunde
Große Hunde:
Große Hunde (40/20) müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht beim Steueramt sondern nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) auch beim Ordnungsamt gemeldet werden.
Große Hunde:
- Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben (§ 11 LHundG NRW) oder
- Hunde, die schwerer als 20 kg sind (§ 11 LHundG NRW).
Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann usw.
Folgende Haltungsvoraussetzungen sind nachzuweisen: Sachkundenachweis, Nachweis über dauerhafte Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip, Nachweis über eine bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung. Zudem ist die Vorlage aussagekräftiger Fotos (frontale und seitliche Aufnahme) des Hundes erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
Kosten
Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 EUR für die Anzeige der Haltung eines großen Hundes.
Zahlungsweisen
- Überweisung/Zahlschein
- Giropay >>ONLINE<<
- Kreditkarte (Master/Visa) >>ONLINE<<
- Paypal >>ONLINE<<
Bearbeitungsdauer
Bitte nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens die Onlinedienstleistung !
Hinweise und Besonderheiten
Bitte beachten Sie: Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Steueramt anzumelden.
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 26.01.2024 09:22 Uhr
Große Hunde:
Große Hunde (40/20) müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht beim Steueramt sondern nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) auch beim Ordnungsamt gemeldet werden.
Große Hunde:
- Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben (§ 11 LHundG NRW) oder
- Hunde, die schwerer als 20 kg sind (§ 11 LHundG NRW).
Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann usw.
Folgende Haltungsvoraussetzungen sind nachzuweisen: Sachkundenachweis, Nachweis über dauerhafte Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip, Nachweis über eine bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung. Zudem ist die Vorlage aussagekräftiger Fotos (frontale und seitliche Aufnahme) des Hundes erforderlich.
Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
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