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Hausnummer
Nach § 11 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechteraltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Eitorf ist jedes bebaute Grundstück von denjenigen, denen das Grundstück gehört oder die zur Nutzung berechtigt sind, auf eigene Kosten mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden. Vom Bauamt erhält das Ordnungsamt Mitteilungen über jedes geplante Bauvorhaben. Die Hausnummer wird dann anhand von vorliegendem Kartenmaterial vergeben, wobei Häusern an der linken Straßenseite ungerade, an der rechten Straßenseite gerade Hausnummern zugeteilt werden.
Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 20.10.2022 11:04 Uhr
Nach § 11 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechteraltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Eitorf ist jedes bebaute Grundstück von denjenigen, denen das Grundstück gehört oder die zur Nutzung berechtigt sind, auf eigene Kosten mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden. Vom Bauamt erhält das Ordnungsamt Mitteilungen über jedes geplante Bauvorhaben. Die Hausnummer wird dann anhand von vorliegendem Kartenmaterial vergeben, wobei Häusern an der linken Straßenseite ungerade, an der rechten Straßenseite gerade Hausnummern zugeteilt werden.
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12914/show