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 Gaststättenerlaubnis

Wer eine Gaststätte (Schank- und/oder Speisewirtschaft) betreiben und dabei alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen will, bedarf einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Hierbei handelt es sich um Gaststätten, Hotels, Imbissbetriebe, Cafés etc.. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis wird jedoch nur dann benötigt, wenn im Rahmen des Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Anträge für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis sind beim Gewerbeamt der Gemeinde Eitorf erhältlich. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn diverse Unterlagen der Konzessionsbehörde vorliegen und der Antragsteller die persönliche Zuverlässigkeit besitzt. Die Art und der Umfang der zu beantragenden Unterlagen werden dem Antragsteller bei Beantragung der Erlaubnis mitgeteilt. Bei Übernahme einer bereits bestehenden Gaststätte ist die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis möglich.

Rechtsgrundlagen

Gaststättengesetz (GastG)

Kosten

250 EUR

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung
  • Überweisung/Zahlschein

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Zur Anmeldung

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Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 02.02.2023 08:51 Uhr