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Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Leistungen anbietet. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Rechtsgrundlage
§ 55 c Gewerbeordnung
Kosten
zwischen 100 und 250 EUR
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- Überweisung/Zahlschein
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-112
Fax.: 02249 89-179
E-Mail: martina.lammerding@eitorf.de
Sachbearbeiter
Tel.: 02243 89-186
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: michael.kern@eitorf.de
Sachbearbeiter
Tel.: 02243 89-113
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: wolfgang.kolb@eitorf.de
Letzte Änderung: 07.07.2025 09:56 Uhr
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Leistungen anbietet. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
§ 55 c Gewerbeordnung
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12916/show