BIS: Suche und Detail
Suche ...
Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Leistungen anbietet. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Rechtsgrundlagen
§ 55 c Gewerbeordnung
Kosten
zwischen 100 und 250 EUR
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- Überweisung/Zahlschein
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 02.02.2023 08:45 Uhr
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Leistungen anbietet. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
§ 55 c Gewerbeordnung
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12916/show