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Kampfmittelbeseitigung
Bei Auffinden eines Kampfmittels ist zwingend Folgendes zu beachten:
- Unverzüglich die Polizei/das Ordnungsamt verständigen
- Kampfmittel keinesfalls berühren, anfassen etc.
- Zugang zur Fundstelle bis zum Eintreffen der Polizei/des Ordnungsamts sichern
Rechtsgrundlage
Kampfmittelverordnung, ergänzende Vorschriften
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Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiter
Tel.: 02243 89-186
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: michael.kern@eitorf.de
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-112
Fax.: 02249 89-179
E-Mail: martina.lammerding@eitorf.de
Sachbearbeiter
Tel.: 02243 89-113
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: wolfgang.kolb@eitorf.de
Letzte Änderung: 14.04.2025 10:15 Uhr
Bei Auffinden eines Kampfmittels ist zwingend Folgendes zu beachten:
- Unverzüglich die Polizei/das Ordnungsamt verständigen
- Kampfmittel keinesfalls berühren, anfassen etc.
- Zugang zur Fundstelle bis zum Eintreffen der Polizei/des Ordnungsamts sichern
Kampfmittelverordnung, ergänzende Vorschriften
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12917/show