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 Gewerbeauskunft

Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen übermittelt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft macht.

Darüber hinausgehende Angaben dürfen nur mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse (z. B. Rechtsansprüche aus Verträgen, Rechnungen, Vollstreckungstiteln) glaubhaft macht.

Rechtsgrundlagen

Als Rechtsgrundlage für die Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister dient § 14 Gewerbeordnung (GewO)

Kosten

Bei Erteilung einer Auskunft entstehen Kosten in Höhe von 30 EUR.

Zahlungsweisen

  • Überweisung/Zahlschein

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Zur Anmeldung

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Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 02.02.2023 08:30 Uhr