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Eheschließung
Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt des Wohnortes unter Vorlage der hierzu notwendigen Nachweise anzumelden. Welche Unterlagen im einzelnen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Nachfrage beim Standesamt erforderlich. Ist die Anmeldung erfolgt, so kann die Ehe innerhalb von 6 Monaten geschlossen werden. Dabei ist das Brautpaar nicht an das Wohnsitz-Standesamt gebunden. Mittels standesamtlicher Ermächtigung kann die Eheschließung von jedem Standesbeamten in Deutschland vorgenommen werden.
Eheschließungen finden donnerstags und freitags während den Öffnungszeiten im Trauzimmer der Gemeinde Eitorf statt. Montags bis mittwochs werden keine Trauungen angeboten.
Im Jahr 2024 werden am zweiten Samstag im Monat Trauungen im Hotel Schützenhof angeboten. Die Trauungen finden in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr statt. Die Räumlichkeiten bieten sich besonders für größere Gesellschaften an, da circa 60 Personen dort Platz finden können.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit im Helikopter über dem schönen Eitorf sich das Ja-Wort zu geben.
In Zusammenarbeit mit der Firma Air Lloyd wird die Trauung im vier- oder fünfsitzigen Helikopter über Eitorf geschlossen und mit einem anschließenden kurzen Rundflug über die Region wird das einmalige Erlebnis abgerundet.
Über den entsprechenden Wunsch eines Paares muss im Einzelfall entschieden werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die u.a. Ansprechpartner*innen.
Rechtsgrundlagen
§ 11 ff. PStG
Unterlagen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Anmeldetermin; gerne mit der Kontaktmöglichkeit über die Onlinedienstleistung.
Das Paar sollte sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist ein Partner/eine Partnerin verhindert, kann er/sie eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er/sie mit der Anmeldung durch den Partner/die Partnerin einverstanden ist. Diese Erklärung muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie hierzu den Vordruck „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ innerhalb dieser Onlinedienstleistung des Standesamtes. Wenn ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht, müssen die Brautleute einen Dolmetscher mitbringen. Das gilt auch bei tauben oder stummen Personen. Der Dolmetscher muss im Standesamt eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er treu und gewissenhaft übersetzt hat.
Fristen
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Team des Standesamtes, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat.
Man kann sich frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung anmelden
Kosten
Im einzelnen zu erfragen.
Für Samstagstrauungen im Hotel Schützenhof sind zusätzliche Gebühren in Höhe von insgesamt 140 € zu entrichten, die sich aus einer gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr von 70 € für eine Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und 70 € für den entstehenden Mehraufwand zusammensetzen.
Die zusätzlichen Kosten für eine Helikoptertrauung betragen 100 €. Der Flug selber ist mit der Firma Air Lloyd abzurechnen.
Zahlungsweisen
- EC-Karte/Girocard/Debitkarte
- Bargeldzahlung
- Kreditkarte (Master/Visa)
Bearbeitungsdauer
Individuell
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 19.01.2024 08:21 Uhr
Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt des Wohnortes unter Vorlage der hierzu notwendigen Nachweise anzumelden. Welche Unterlagen im einzelnen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Nachfrage beim Standesamt erforderlich. Ist die Anmeldung erfolgt, so kann die Ehe innerhalb von 6 Monaten geschlossen werden. Dabei ist das Brautpaar nicht an das Wohnsitz-Standesamt gebunden. Mittels standesamtlicher Ermächtigung kann die Eheschließung von jedem Standesbeamten in Deutschland vorgenommen werden.
Eheschließungen finden donnerstags und freitags während den Öffnungszeiten im Trauzimmer der Gemeinde Eitorf statt. Montags bis mittwochs werden keine Trauungen angeboten.
Im Jahr 2024 werden am zweiten Samstag im Monat Trauungen im Hotel Schützenhof angeboten. Die Trauungen finden in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr statt. Die Räumlichkeiten bieten sich besonders für größere Gesellschaften an, da circa 60 Personen dort Platz finden können.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit im Helikopter über dem schönen Eitorf sich das Ja-Wort zu geben.
In Zusammenarbeit mit der Firma Air Lloyd wird die Trauung im vier- oder fünfsitzigen Helikopter über Eitorf geschlossen und mit einem anschließenden kurzen Rundflug über die Region wird das einmalige Erlebnis abgerundet.
Über den entsprechenden Wunsch eines Paares muss im Einzelfall entschieden werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die u.a. Ansprechpartner*innen.
§ 11 ff. PStG
Welche Unterlagen nötig sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Anmeldetermin; gerne mit der Kontaktmöglichkeit über die Onlinedienstleistung.
Das Paar sollte sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist ein Partner/eine Partnerin verhindert, kann er/sie eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er/sie mit der Anmeldung durch den Partner/die Partnerin einverstanden ist. Diese Erklärung muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie hierzu den Vordruck „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ innerhalb dieser Onlinedienstleistung des Standesamtes. Wenn ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht, müssen die Brautleute einen Dolmetscher mitbringen. Das gilt auch bei tauben oder stummen Personen. Der Dolmetscher muss im Standesamt eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er treu und gewissenhaft übersetzt hat.
Individuell
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Team des Standesamtes, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat.
Man kann sich frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung anmelden