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 Archiv

Archivierung erhaltenswürdigen Bild- und Schriftmaterials aus Eitorf
Im Gemeindearchiv der Gemeinde Eitorf befinden sich die Archivbestände der gesamten Gemeinde. Diese sind zum größten Teil der Öffentlichkeit zugänglich. Außerdem verfügt das Archiv über eine umfangreiche Bildsammlung, eine Festschriftensammlung der Vereine, eine Zeitungsausschnittsammlung sowie die „Eitorfer Zeitung“ auf DVD. Auch für Ahnenforscher ist das Gemeindearchiv eine Fundgrube. Das Archiv ist ständig um Erweiterung alter Bestände und Sammlungen bemüht. Bürgerinnen und Bürger, die über Fotos, Festschriften etc. verfügen, können sich gerne mit dem Gemeindearchiv in Verbindung setzen.

 

Anbietung von Unterlagen zur Abgabe an das Archiv

  • Sie können dem Archiv schriftliche Unterlagen (Tagebücher, Briefe, Fotografien) aus Ihrem Besitz zur Verfügung stellen, die für die Lokal- und Regionalgeschichte interessant sind. Neben privaten Unterlagen kann es sich auch um Vereinsschriftgut oder die Unterlagen eines Traditionsgeschäfts oder einer ortsansässigen Firma handeln. 
     

Archivpädagogik    

  • Die Angebote zur Archivpädagogik eröffnen die Möglichkeit, Heranwachsende mit den Aufgaben und der Arbeitsweise von Archiven vertraut zu machen und Hemmschwellen beim Besuch von Archiven frühzeitig abzubauen. Die Möglichkeiten reichen von einer einfachen Archivführung bis zu größeren Projekten.
     

Bücher und Bibliotheksgut    

  • Sie können anfragen, ob Bücher und Bibliotheksgut vor Ort eingesehen werden können. 
     

Familienforschung    

  • Sie können weitergehende Informationen zu Mitgliedern Ihrer Familie erfragen. Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser können weitere Informationen ermittelt werden, die im Archiv vorliegen.
     

Forschungsvorhaben   

  • Sie können Angaben zu Forschungszweck und zur Thematik Ihrer Recherche machen. Sie können uns ebenso mitteilen, ob Sie neben Archiv- auch Bibliotheksgut einsehen möchten.
     

Historische Sachfrage    

  • Sie können spezifische Fragen nach einer Person, einem Ort, einem Ereignis oder Gegenstand der Lokal- und Regionalgeschichte stellen.
     

Personenstandsanfrage

  • Sie können Auskünfte und Reproduktionen aus den Personenstandsregistern (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) der Kommune beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Register erst nach 110 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Heiraten) beziehungsweise 30 Jahren (Sterbefälle) vom Standesamt an das Archiv übergeben werden. Für die jüngeren Register wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
     

Publikationsgenehmigung    

  • Sie können Anfragen zur Publikation stellen. Wenn Sie Archivmaterial veröffentlichen wollen, muss vorab geprüft werden, ob dies rechtlich möglich ist oder durch Gesetze eingeschränkt ist. Wir teilen Ihnen mit, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie das Material veröffentlichen dürfen. Eventuell können Gebühren fällig werden.
     

Reproduktionsauftrag  

  • Sie können zu den bei uns geltenden Bedingungen und Gebühren, Archivalien scannen und sich diese digital oder als Papierkopie für den privaten Gebrauch zur Verfügung stellen lassen. Wenn Sie eine Reproduktion veröffentlichen möchten, benötigen Sie zusätzlich noch eine Publikationsgenehmigung.
     

Schülerarbeit    

  • Schülerinnen und Schüler finden eine Anlaufstelle für alle Fragen zur Lokal- und Regionalgeschichte: bei der Suche nach Quellen sowie bei der Themenfindung, Recherche und Auswahl weiterer Materialien für Facharbeiten, Referate oder sonstige Schulprojekte.


Veranstaltungen und Angebote des Archivs   

  • Sie können Informationen zu den Veranstaltungen (zum Beispiel Vorträge, Ausstellungen und Führungen) sowie zu weiteren Angeboten des Archivs erfragen. Dies umfasst auch Fragen zu Unterstützungsangeboten und Hilfsmitteln, die das Archiv für einen inklusiven Zugang bereithält.
     

Sonstige    

  • Wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher der genannten Kategorien Ihre Anfrage passt, dann schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen. Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser kann Ihre Anfrage beantwortet werden.

Unterlagen

Die Antragstellung erfolgt online, formlos, schriftlich, persönlich oder telefonisch

Kosten

Je nach Zweck ergeben sich Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung

Bearbeitungsdauer

1-2 Wochen

Hinweise und Besonderheiten

Öffnungszeiten nach Absprache

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Hauptabteilung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 19.01.2024 09:16 Uhr