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 Reisepass

Grundsätzlich besteht Passpflicht bei Reisen ins Ausland. In einige Staaten – vor allem in Europa – kann auch ein Personalausweis zur Einreise genutzt werden. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellands. Er ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.

Der Antrag für einen Reisepass sollte am Ort der Hauptwohnung persönlich gestellt werden. Wenn Sie heiraten und innerhalb sechs Wochen nach Eheschließung verreisen, bringen Sie dafür bitte eine Bestätigung über die anstehende Reise und die Bescheinigung des Standesamtes über den Tag der Eheschließung und die zukünftige Namensführung mit. Die Beantragung von neuen Ausweisdokumenten kann frühestens acht Wochen vor der Eheschließung erfolgen. 

Bezüglich Änderungen von Daten des Reisepasses (Anschriftenänderung) wenden Sie sich an das Bürgeramt.

Bearbeitungszeit/Bearbeitungsstand

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, dauert es etwa fünf bis sechs Wochen, bis die Bundesdruckerei in Berlin Ihren Reisepass erstellt hat. 

Express-Reisepass/Vorläufiger Reisepass

Sie können sich einen Express-Reisepass ausstellen lassen. Dies dauert in der Regel drei Arbeitstage. Bitte beachten Sie, dass eine höhere Gebühr anfällt. In dringenden Fällen (zum Beispiel drei Tage vor Antritt einer Reise) können Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, dies allerdings nur in Verbindung mit einem endgültigen Reisepass. 

Fertige Reisepässe können Sie an der Information im Eingangsbereich des Rathauses abholen!

Unterlagen

  • Bei Erstbeantragung den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ansonsten das bisherige Dokument (falls vorhanden)
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild nach ICAO-Standard (Anforderungen: nicht älter als ein halbes Jahr, schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 Millimeter vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
  • Bei Beantragung nach Einbürgerung oder Eheschließung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch. Eventuell Einbürgerungsurkunde, sofern die Einbürgerung erst kürzlich erfolgte.
  • Personalausweis

Besonderheiten/zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung Minderjähriger:

  • Zustimmung beider Erziehungsberechtigten. Sind dieses die Eltern, genügt es jedoch, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.
  • Wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt) eine Sterbeurkunde
  • Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
  • Bei Ledigen eine Negativbescheinigung des Jugendamtes. Diese darf nicht älter als drei Monate sein.
  • Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss

zusätzlich beim vorläufigen Reisepass

  • Bei Beantragung (spätestens bei der Abholung) sollte eine Buchungsbestätigung oder ähnliches vorgelegt werden.

Kosten

  • Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
  • Ausstellung Expressreisepass bis zum 24.Lebensjahr: 69,50 €
  • Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24.Lebensjahr: 59,50 €
  • Ausstellung Expressreisepass mit 48 Seiten bis zum 24.Lebensjahr: 91,50 €
  • Ausstellung ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 €
  • Ausstellung Expressreisepass ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 €
  • Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24.Lebensjahr: 92,00 €
  • Ausstellung Expressreisepass mit 48 Seiten ab dem 24.Lebensjahr: 124,00 €
  • Ausstellung vorläufiger Reisepass 26,00 €

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung
  • EC-Karte/Girocard
  • Kreditkarte (Master/Visa)

Hinweise und Besonderheiten

Ab Januar 2024 können KEINE Kinderreisepässe mehr beantragt werden.

Ab 01.01.2024 benötigen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.