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Kinderreisepass
Hinweise und Besonderheiten
Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung wird der Kinderreisepass zum 31.12.2023 abgeschafft. Ab Januar 2024 können KEINE Kinderreisepässe mehr beantragt werden.
Ab 01.01.2024 benötigen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.
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Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02243 89-116
E-Mail: martina.kannengiesser@eitorf.de
Letzte Änderung: 09.01.2024 11:39 Uhr
Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung wird der Kinderreisepass zum 31.12.2023 abgeschafft. Ab Januar 2024 können KEINE Kinderreisepässe mehr beantragt werden.
Ab 01.01.2024 benötigen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13242/show