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 Nutzungsrecht für eine Grabstelle

Das Nutzungsrecht ist die Zeit, für die eine Grabstätte erworben wird. Als

Nutzungsberechtigter wird zunächst die Person eingetragen, die anlässlich der

Bestattung angegeben wird.

Ein Nutzungsrecht kann nur an Wahlgrabstätten erworben werden.

Wird bis zum Ableben des Nutzungsberechtigten keine Regelung getroffen, auf wen

das Nutzungsrecht übergehen soli, so kommt nachstehende Reihenfolge der

Angehörigen des bisherigen Nutzungsberechtigten zum Tragen:

- überlebender Ehegatte

-    Lebenspartner nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft

-    Kinder,

  • Stiefkinder,

-    die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter und Mütter,

-    die Eltern,

-    die vollbürtigen Geschwister,

  • die Stiefgeschwister,

-    die hier nicht genannten Erben,

-    Partner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft.



Zahlungsweisen

  • Rechnung

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Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 15.09.2022 10:22 Uhr