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Nutzungsrecht für eine Grabstelle
Das Nutzungsrecht ist die Zeit, für die eine Grabstätte erworben wird. Als
Nutzungsberechtigter wird zunächst die Person eingetragen, die anlässlich der
Bestattung angegeben wird.
Ein Nutzungsrecht kann nur an Wahlgrabstätten erworben werden.
Wird bis zum Ableben des Nutzungsberechtigten keine Regelung getroffen, auf wen
das Nutzungsrecht übergehen soli, so kommt nachstehende Reihenfolge der
Angehörigen des bisherigen Nutzungsberechtigten zum Tragen:
- überlebender Ehegatte
- Lebenspartner nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft
- Kinder,
- Stiefkinder,
- die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter und Mütter,
- die Eltern,
- die vollbürtigen Geschwister,
- die Stiefgeschwister,
- die hier nicht genannten Erben,
- Partner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
Zahlungsweisen
- Rechnung
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Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 15.09.2022 10:22 Uhr
Das Nutzungsrecht ist die Zeit, für die eine Grabstätte erworben wird. Als
Nutzungsberechtigter wird zunächst die Person eingetragen, die anlässlich der
Bestattung angegeben wird.
Ein Nutzungsrecht kann nur an Wahlgrabstätten erworben werden.
Wird bis zum Ableben des Nutzungsberechtigten keine Regelung getroffen, auf wen
das Nutzungsrecht übergehen soli, so kommt nachstehende Reihenfolge der
Angehörigen des bisherigen Nutzungsberechtigten zum Tragen:
- überlebender Ehegatte
- Lebenspartner nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft
- Kinder,
- Stiefkinder,
- die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter und Mütter,
- die Eltern,
- die vollbürtigen Geschwister,
- die Stiefgeschwister,
- die hier nicht genannten Erben,
- Partner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft.