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 Kultur- und Brauchtumspflege

Vereine, die von der Gemeinde als förderwürdig anerkannt wurden können Beihilfen zur Förderung der Kultur- und Brauchtumspflege beantragen.

Weitere Informationen finden Sie >> hier <<

Rechtsgrundlagen

Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der Kultur- und Brauchtumspflege in Eitorf vom 02.03.2020

Voraussetzungen

Anträge auf Gewährung von Beihilfen nach dieser Richtlinie können alle Vereine mit Sitz in der Gemeinde Eitorf stellen, die

  1. zur Förderung der Kultur- und Brauchtumspflege in der Gemeinde Eitorf beitrage und
  2. vom Fachausschuss der Gemeinde Eitorf als förderungswürdig anerkannt worden sind.

Anträge auf Anerkennung durch den zuständigen Fachausschuss sind an den Bürgermeister zu richten. Ihnen müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:

  • Vereinssatzung,
  • gültige Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
  • Verzeichnis der aktiven Mitglieder,
  • Übersicht der Vereinsaktivitäten im letzten Jahr vor der

Unterlagen

  • Vereinssatzung,
  • gültige Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
  • Verzeichnis der aktiven Mitglieder,
  • Übersicht der Vereinsaktivitäten im letzten Jahr vor der

Fristen

Beihilfen werden nur auf schriftlichen Antrag und frühestens ab dem 1. Januar des auf die Anerkennung folgenden Jahres gewährt. Die Anträge sind dem Bürgermeister mit den erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Sie sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen und müssen die Anschrift und die Kontoverbindung des Zahlungsempfängers enthalten.

Sie müssen bis spätestens zum 15.11. des jeweiligen Kalenderjahres eingegangen sein.

Verfahrensablauf

Über die Anträge entscheidet der Bürgermeister, soweit diese Richtlinie nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

Die Bewilligung einer Beihilfe nach dieser Richtlinie ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  1. Der antragstellende Verein muss in das Verzeichnis der Anlage 1 dieser Richtlinie aufgenommen
  2. Der Antrag muss die Versicherung enthalten, dass der Verein im vergangenen Kalenderjahr in der Kultur- oder Brauchtumspflege aktiv tätig gewesen ist und diese Tätigkeit weiter fortführt.
  3. Auf Anforderung des Bürgermeisters ist die Verwendung der Beihilfe nachzureichen.

Zuständige Einrichtung

Stadtmarketing, Kultur und Tourismus
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 20.10.2022 11:15 Uhr