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 Ladenschluss

Öffnungszeiten der Einzelhandelsgeschäfte
Einzelhandelsgeschäfte dürfen geöffnet sein – außer an Sonn- und Feiertagen:

  • Montags bis Freitags 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • Samstags 6.00 Uhr bis 16.00 Uhr, im Monat Dezember bis 18.00 Uhr.

Sonderregelungen bestehen für den Verkauf von Zeitungen, Blumen und Backwaren an Sonn- und Feiertagen. Darüber hinaus können Gemeinden aus Anlass von Märkten jährlich 4 verkaufsoffene Sonntage freigeben. In Eitorf sind dies aus Anlass

  • der Handwerkermesse am ersten Sonntag im Monat Mai
  • der Kirmes am Sonntag vor dem 29. September
  • des Weihnachtsmarktes am 1. Advent-Sonntag, sofern dieser Tag in den Monat November fällt.

Öffnungszeiten sind jeweils von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 24.04.2024 10:58 Uhr