BIS: Suche und Detail
Suche ...
Ladenschluss
Öffnungszeiten der Einzelhandelsgeschäfte
Einzelhandelsgeschäfte dürfen geöffnet sein – außer an Sonn- und Feiertagen:
- Montags bis Freitags 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- Samstags 6.00 Uhr bis 16.00 Uhr, im Monat Dezember bis 18.00 Uhr.
Sonderregelungen bestehen für den Verkauf von Zeitungen, Blumen und Backwaren an Sonn- und Feiertagen. Darüber hinaus können Gemeinden aus Anlass von Märkten jährlich 4 verkaufsoffene Sonntage freigeben. In Eitorf sind dies aus Anlass
- der Handwerkermesse am ersten Sonntag im Monat Mai
- der Kirmes am Sonntag vor dem 29. September
- des Weihnachtsmarktes am 1. Advent-Sonntag, sofern dieser Tag in den Monat November fällt.
Öffnungszeiten sind jeweils von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 24.04.2024 10:58 Uhr
Öffnungszeiten der Einzelhandelsgeschäfte
Einzelhandelsgeschäfte dürfen geöffnet sein – außer an Sonn- und Feiertagen:
- Montags bis Freitags 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- Samstags 6.00 Uhr bis 16.00 Uhr, im Monat Dezember bis 18.00 Uhr.
Sonderregelungen bestehen für den Verkauf von Zeitungen, Blumen und Backwaren an Sonn- und Feiertagen. Darüber hinaus können Gemeinden aus Anlass von Märkten jährlich 4 verkaufsoffene Sonntage freigeben. In Eitorf sind dies aus Anlass
- der Handwerkermesse am ersten Sonntag im Monat Mai
- der Kirmes am Sonntag vor dem 29. September
- des Weihnachtsmarktes am 1. Advent-Sonntag, sofern dieser Tag in den Monat November fällt.
Öffnungszeiten sind jeweils von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13357/show