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 Schöffenwahl

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die im Strafverfahren bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts und der Landgerichte tätig sind. Eine Amtsperiode dauert fünf Jahre.

Die Bestellung der Erwachsenenschöffen sowie der Jugendschöffen durch Amts- bzw. Landgericht bedarf der Vorbereitung durch die Gemeindeverwaltung. So werden Vorschlagslisten erstellt, die bei den Erwachsenenschöffen vom Rat der Gemeinde, bei den Jugendschöffen vom Jugendwohlfahrtsausschuss des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen werden. Die Ermittlung von Interessenten für die Tätigkeit als Schöffe erfolgt zum einen durch Veröffentlichungen in der lokalen Presse, zum anderen durch das gezielte Anschreiben von Vereinen, Verbänden und den Kirchen. Nach Zusammenstellung der Vorschlagslisten und den Beschlüssen durch die zuständigen Gremien werden die Listen schließlich den Gerichten zugeleitet. Dort erfolgt dann die Bestellung der Schöffen.

Die Bewerbungsfrist für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ist zum 31.03.2023 ausgelaufen. 

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Zuständige Einrichtung

Hauptabteilung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 23.01.2024 10:48 Uhr