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Spielhalle
Erläuterungen zum Betrieb von Spielhallen
Der Betrieb einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig. Für den Betrieb einer Spielhalle werden sowohl eine gewerberechtliche als auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis benötigt. Zur Eindämmung der Spielsucht werden an den Betrieb von Spielhallen besondere Anforderungen gestellt.
So darf je 15 qm; Grundfläche nur 1 Geldspielgerät aufgestellt werden. Die Gesamtzahl darf 10 Geräte nicht übersteigen. Zudem sind die Geräte so aufzustellen, dass 1 Spieler gleichzeitig nicht mehr als 2 Geräte bedienen und optisch überwachen kann. Der Aufenthalt von Kindern und jugendlichen unter 18 Jahren auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten in Spielhallen ist nicht gestattet.
Unterlagen
Antragstellung schriftlich
Kosten
700,00 bis 2.500,00 €
Bearbeitungsdauer
Einige Wochen
Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 24.04.2024 10:59 Uhr
Erläuterungen zum Betrieb von Spielhallen
Der Betrieb einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig. Für den Betrieb einer Spielhalle werden sowohl eine gewerberechtliche als auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis benötigt. Zur Eindämmung der Spielsucht werden an den Betrieb von Spielhallen besondere Anforderungen gestellt.
So darf je 15 qm; Grundfläche nur 1 Geldspielgerät aufgestellt werden. Die Gesamtzahl darf 10 Geräte nicht übersteigen. Zudem sind die Geräte so aufzustellen, dass 1 Spieler gleichzeitig nicht mehr als 2 Geräte bedienen und optisch überwachen kann. Der Aufenthalt von Kindern und jugendlichen unter 18 Jahren auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten in Spielhallen ist nicht gestattet.
Antragstellung schriftlich
Einige Wochen
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13481/show