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 Straßensperrung

Die Sperrung einer Straße bedarf der Genehmigung des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. In der Genehmigung werden u.a. der Beschilderungsplan und mögliche Umleitungsstrecken festgelegt. Einer Genehmigung bedarf es immer, wenn der fließende oder Fußgängerverkehr beeinträchtigt werden, wie z.B. bei Straßen- oder Kanalbauarbeiten, Baumateriallagerung, Veranstaltungen, Gerüstaufstellung etc. An die Gemeinde gerichtetete Anträge werden zuständigkeitshalber an das Straßenverkehrsamt weiter geleitet.

Unterlagen

Antragstellung schriftlich

Kosten

20,00 bis 200,00 €

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 20.10.2022 10:48 Uhr