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Verkehrsordnungswidrikgkeit
Verwarnungsgelder werden von den gemeindlichen Überwachungskräften bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen. Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenrecht festgelegt. Nach Feststellung einer Verkehrsordnungswidrigkeit befestigt die Überwachungskraft eine formlose Benachrichtigungskarte an Ihrem Fahrzeug. Der Verkehrsverstoß selber wird in einem mobilen Datenerfassungsgerät festgehalten. Nach etwa 14 Tagen erhalten Sie dann von der Gemeinde einen entsprechenden Anhörbogen zu der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit.
Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 20.10.2022 10:47 Uhr
Verwarnungsgelder werden von den gemeindlichen Überwachungskräften bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen. Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenrecht festgelegt. Nach Feststellung einer Verkehrsordnungswidrigkeit befestigt die Überwachungskraft eine formlose Benachrichtigungskarte an Ihrem Fahrzeug. Der Verkehrsverstoß selber wird in einem mobilen Datenerfassungsgerät festgehalten. Nach etwa 14 Tagen erhalten Sie dann von der Gemeinde einen entsprechenden Anhörbogen zu der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit.
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13489/show