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Verkehrsschilder
Die Aufstellung von Verkehrszeichen bedarf in jedem Einzelfall der Anordnung des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Das Einvernehmen der Polizei ist erforderlich. Bei den Verkehrszeichen muss es sich um amtliche Zeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung handeln. Hierzu zählen auch Verkehrseinrichtungen, wie Fahrbahnmarkierungen, Schranken, Sperrpfosten, Parkscheinautomaten, Lichtzeichenanlagen.
Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 24.04.2024 10:57 Uhr
Die Aufstellung von Verkehrszeichen bedarf in jedem Einzelfall der Anordnung des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Das Einvernehmen der Polizei ist erforderlich. Bei den Verkehrszeichen muss es sich um amtliche Zeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung handeln. Hierzu zählen auch Verkehrseinrichtungen, wie Fahrbahnmarkierungen, Schranken, Sperrpfosten, Parkscheinautomaten, Lichtzeichenanlagen.
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