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Bauen, Bauantrag
Sie möchten ein Gebäude errichten oder Ihr vorhandenes Haus umbauen oder anders nutzen?
Für viele Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Diese beantragen Sie - in der Regel - bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. Die Gemeinde Eitorf ist für Verfahrensfeie Bauvorhaben gem. § 62 BauO NRW sowie für Anträge auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiungen gem. § 69 BauO NRW zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörde ist der Rhein-Sieg-Kreis. Hier müssen in der Regel alle Bauanträge eingereicht werden. Die Gemeinde Eitorf ist für Verfahrensfreie Bauvorhaben gem. § 62 BauO NRW sowie für Anträge auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiungen gem. § 69 BauO NRW zuständig.
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Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für die Antragstellung und Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens finden Sie über den folgenden Link: Bauvorschriften des Landes NRW
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Zuständige Einrichtung
Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02243 89-156
E-Mail: thorsten.florin-bisschopinck@eitorf.de
Letzte Änderung: 02.07.2024 11:20 Uhr
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Für viele Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Diese beantragen Sie - in der Regel - bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. Die Gemeinde Eitorf ist für Verfahrensfeie Bauvorhaben gem. § 62 BauO NRW sowie für Anträge auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiungen gem. § 69 BauO NRW zuständig.
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https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13542/show