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Vorkaufsrechte
In bestimmten Fällen steht der Gemeinde Eitorf beim Verkauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BauGB zu.
Rechtsgrundlage
§ 24 ff BauGB
Zuständige Einrichtung
Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 20.10.2022 11:17 Uhr
Vorkaufsrechte
In bestimmten Fällen steht der Gemeinde Eitorf beim Verkauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BauGB zu.
§ 24 ff BauGB
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13546/show
Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Abteilung 60.2
001
Markt
1
53783
Eitorf
50.770439
7.448980
02243 89-0
02243 89-179
buergermeister@eitorf.de
Frau
Anna
Hagen
Sachbearbeiterin
206
02243 89-154
02243 89-179
anna.hagen@eitorf.de