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Feinstaubplakette
Besonders belastete Gebiete, insbesondere Großstädte, sind verpflichtet, ab 1. Januar 2008 auf der Grundlage von Luftreinhalteplänen der Bundesländer zum Schutz der Umwelt so genannte „Umweltzonen“ einzurichten. Wer ab dem 1. Januar 2008 mit einem Kraftfahrzeug in den als „Umweltzone“ ausgewiesenen Bereich einer Stadt fahren will, muss sein Fahrzeug mit einer „Feinstaubplakette“ gekennzeichnet haben. Die Plaketten sind kreisförmig mit einem Durchmesser von 8 cm und erhalten je nach Schadstoffgruppe unterschiedliche Farben (rot, gelb, grün). Sie enthalten in schwarzer Schrift die Nummer der Schadstoffgruppe (2, 3, 4) sowie ein Schriftfeld, in dem das Kfz-Kennzeichen eingetragen wird. Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummer. Die maßgebende Immissionsschlüsselnummer richtet sich nach den Fahrzeugdokumenten. Die zweistellige Nummer befindet sich bei:
vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugdokumenten (Fahrzeugschein) im Feld 1 – Fahrzeug- und Aufbauart an der 5. und 6. Stelle
nach dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsbescheinigungen Teil I im Feld 14.1 an der 3. und 4. Stelle.
Auch für Gasfahrzeuge gilt die Plakettenpflicht. Ausgenommen von der Plakettenpflicht sind bestimmte Fahrzeuge wie mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie zwei- und dreirädrige Fahrzeuge, zum Beispiel Mofas, Motorroller und Motorräder. Die Feinstaubplaketten sind gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erhältlich. Prüfen Sie hier kostenlos Ihre Einstufung der Schadstoffgruppe. Die Plaketten müssen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.
Plaketten sind an der Information im Eingangsbereich des Rathauses erhältlich!
Kosten
5€
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- EC-Karte/Girocard/Debitkarte
- Kreditkarte (Master/Visa)
Bearbeitungsdauer
sofort
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02243 89-116
E-Mail: martina.kannengiesser@eitorf.de
Letzte Änderung: 07.07.2023 10:38 Uhr
Besonders belastete Gebiete, insbesondere Großstädte, sind verpflichtet, ab 1. Januar 2008 auf der Grundlage von Luftreinhalteplänen der Bundesländer zum Schutz der Umwelt so genannte „Umweltzonen“ einzurichten. Wer ab dem 1. Januar 2008 mit einem Kraftfahrzeug in den als „Umweltzone“ ausgewiesenen Bereich einer Stadt fahren will, muss sein Fahrzeug mit einer „Feinstaubplakette“ gekennzeichnet haben. Die Plaketten sind kreisförmig mit einem Durchmesser von 8 cm und erhalten je nach Schadstoffgruppe unterschiedliche Farben (rot, gelb, grün). Sie enthalten in schwarzer Schrift die Nummer der Schadstoffgruppe (2, 3, 4) sowie ein Schriftfeld, in dem das Kfz-Kennzeichen eingetragen wird. Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummer. Die maßgebende Immissionsschlüsselnummer richtet sich nach den Fahrzeugdokumenten. Die zweistellige Nummer befindet sich bei:
vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugdokumenten (Fahrzeugschein) im Feld 1 – Fahrzeug- und Aufbauart an der 5. und 6. Stelle
nach dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsbescheinigungen Teil I im Feld 14.1 an der 3. und 4. Stelle.
Auch für Gasfahrzeuge gilt die Plakettenpflicht. Ausgenommen von der Plakettenpflicht sind bestimmte Fahrzeuge wie mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie zwei- und dreirädrige Fahrzeuge, zum Beispiel Mofas, Motorroller und Motorräder. Die Feinstaubplaketten sind gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erhältlich. Prüfen Sie hier kostenlos Ihre Einstufung der Schadstoffgruppe. Die Plaketten müssen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.
Plaketten sind an der Information im Eingangsbereich des Rathauses erhältlich!
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