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 Hilfe zum Lebensunterhalt

Sozialhilfe – Gewährung von Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes

Die Sozialhilfe umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Hilfe ist grundsätzlich nicht als Dauerleistung gedacht, sondern soll eine vorübergehende Notlage des Hilfesuchenden beseitigen helfen und ihm ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Hilfegewährung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, sie ist einkommens- und vermögensabhängig. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (z.B. Job-Center), erhält. Zur Feststellung, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind Unterlagen vorzulegen, die die Bedürftigkeit nachweisen. Die beizubringenden Unterlagen werden ihnen dann von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in benannt.

Unterlagen

persönlich, nach Terminvereinbarung

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig

Hinweise und Besonderheiten

Sachbearbeiter

Buchstabenkreis

 

 

Pfister

E,F,H,O,W

Herdtle

J,K

Wolter

S,T,U,V, X,Y,

Tok

A,B;I,M

Deriks

C,G,L,N,Z,

Schmitz

D,P,Q,R,

Zuständige Einrichtung

Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 02.08.2024 06:57 Uhr