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 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, Kap. 7

Die Sozialhilfe umfasst auch die Hilfe zur Pflege. Die Hilfegewährung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, sie ist einkommens- und vermögensabhängig. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen erhält. Zur Feststellung, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind Unterlagen vorzulegen, die die Bedürftigkeit nachweisen. Die beizubringenden Unterlagen werden ihnen dann von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in benannt.

Unterlagen

Antragstellung persönlich, nach Terminvereinbarung

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig

Zuständige Einrichtung

Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 29.06.2023 11:40 Uhr