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Bestattungskosten nach § 74 SGB XII, Kap. 9,
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen.
Gebühren/Kosten: Keine
Bearbeitungsdauer: unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig
Antragstellung: persönlich, nach Terminvereinbarung
Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 20.10.2022 10:30 Uhr
Bestattungskosten nach § 74 SGB XII, Kap. 9,
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen.
Gebühren/Kosten: Keine
Bearbeitungsdauer: unterschiedlich, i.d.R. kurzfristig
Antragstellung: persönlich, nach Terminvereinbarung
Amt für Senioren und Soziales
001 Markt 1 53783 Eitorf
Telefon 02243 89-0
Fax 02243 89-179
Herr
Joachim
Pohl
Amtsleiter
103
02243 89-128
joachim.pohl@eitorf.de