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 Flurkarte

Erstellung eines Auszuges aus der Flurkarte
Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte stellt das interessierende Grundstück und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von 50 m dar. Aktuelle Auszüge aus der Flurkarte können im Maßstab 1:500 bis 1:2000 für das gesamte Gemeindegebiet erworben werden. Sofern der Auszug als Bauvorlage für ein Bauvorhaben dienen soll, darf er nicht älter als sechs Monate sein. Der Auszug aus der Flurkarte ist nicht mit einem amtlichen Lageplan zu verwechseln. Dieser kann nur beim Katasteramt des RSK, 53721 Siegburg oder bei einem öffentlich bestellten Vermesser beantragt werden.

Unterlagen

Antragstellung: formlos, schriftlich, persönlich oder telefonisch

Kosten

Bestimmen sich nach der Vermessungsgebührenordnung NRW, mindestens 12,50 €

Bearbeitungsdauer

sofort

Zuständige Einrichtung

Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 04.11.2022 11:31 Uhr