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Flurkarte
Erstellung eines Auszuges aus der Flurkarte
Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte stellt das interessierende Grundstück und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von 50 m dar. Aktuelle Auszüge aus der Flurkarte können im Maßstab 1:500 bis 1:2000 für das gesamte Gemeindegebiet erworben werden. Sofern der Auszug als Bauvorlage für ein Bauvorhaben dienen soll, darf er nicht älter als sechs Monate sein. Der Auszug aus der Flurkarte ist nicht mit einem amtlichen Lageplan zu verwechseln. Dieser kann nur beim Katasteramt des RSK, 53721 Siegburg oder bei einem öffentlich bestellten Vermesser beantragt werden.
Unterlagen
Antragstellung: formlos, schriftlich, persönlich oder telefonisch
Kosten
Bestimmen sich nach der Vermessungsgebührenordnung NRW, mindestens 12,50 €
Bearbeitungsdauer
sofort
Zuständige Einrichtung
Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02243 89-147
E-Mail: michaela.straßek-knipp@eitorf.de
Letzte Änderung: 04.11.2022 11:31 Uhr