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Blindengeld und Blindenhilfe
Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für das Blindengeld und die Blindenhilfe.
Mehr Informationen erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)
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Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Letzte Änderung: 08.11.2022 09:58 Uhr
Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für das Blindengeld und die Blindenhilfe.
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