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Wohnberechtigungsschein
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten können, hängt von Ihrem Einkommen und von der Größe Ihrer Familie ab. Die zulässige Größe der Wohnung richtet sich ebenfalls nach der Größe Ihrer Familie.
Für konkrete Auskünfte, zugeschnitten auf Ihre Familiensituation, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle der Gemeinde Eitorf.
Kosten
10€
Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 02.02.2023 11:29 Uhr
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten können, hängt von Ihrem Einkommen und von der Größe Ihrer Familie ab. Die zulässige Größe der Wohnung richtet sich ebenfalls nach der Größe Ihrer Familie.
Für konkrete Auskünfte, zugeschnitten auf Ihre Familiensituation, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle der Gemeinde Eitorf.