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Haushaltsplan
Der der Haushaltssatzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr vorgesehenden Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Eitorf.
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach Einbringung in den Rat und vorheriger öffentlicher Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich aus (1. Auslegung). Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Die endgültige Haushaltssatzung der Gemeinde Eitorf wird ebenfalls nach vorheriger Bekanntmachung bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschluss zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Es besteht dann jedoch keine Einwendungsmöglichkeit mehr.
Die Einsichtnahme erfolgt in der Kämmerei der Gemeinde Eitorf während der allgemeinen Bürozeiten.
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Zuständige Einrichtung
Kämmerei
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Letzte Änderung: 04.01.2023 14:34 Uhr