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Kirchenaustritt
Ein Kirchenaustritt wird ausschließlich bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat bearbeitet.
Für die Gemeinde Eitorf ist dies das Amtsgericht Siegburg:
Neue Poststraße 16
53721 Siegburg
Postanschrift:
53719 Siegburg
Telefon: 02241 305-0
Fax: 02241 305-300
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Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Letzte Änderung: 05.01.2023 08:19 Uhr
Ein Kirchenaustritt wird ausschließlich bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat bearbeitet.
Für die Gemeinde Eitorf ist dies das Amtsgericht Siegburg:
Neue Poststraße 16
53721 Siegburg
Postanschrift:
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Telefon: 02241 305-0
Fax: 02241 305-300