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 Lohnsteuer

Seit 2011 werden die Lohnsteuermerkmale, bis dahin ausgewiesen auf der Lohnsteuerkarte, die 2012 abgeschafft worden ist, nicht mehr von der Meldebehörde, sondern vom zuständigen Finanzamt (für die Gemeinde Eitorf ist dies das Finanzamt Siegburg) geändert.

Für den Arbeitgeber bereitgestellt werden die Lohnsteuermerkmale durch die FInanzverwaltung in einer Datenbank. Dieser Datensatz wird als ELStAM (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) bezeichnet.

Folgende Merkmale werden von der Finanzverwaltung berücksichtigt bzw. geändert:

  • Kinder unter und über 18 Jahren
  • Sonderfälle Kinder
  • Änderung bzw. Wechsel der Steuerklassen
  • dauerndes Getrenntleben
  • Freibetrag/Hinzurechnungsbetrag
  • Steuerklassen IV/IV mit Faktor

Sofern Sie das Verfahren "Mein ELSTER" nutzen, können Sie dort Ihre ELStAM-Daten einsehen und dort auch elektronisch und papierlos Änderungen beantragen.

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Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 05.01.2023 09:16 Uhr