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 Ratenzahlung und Stundung beantragen

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Forderung zum Fälligkeitstag vollständig zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Stundung stellen.

Da Mahnung und Vollstreckung für Sie sehr kostenintensiv werden, sollten Sie den Antrag auf Stundung auf jeden Fall vor Fälligkeit der Forderung stellen.

Bei Stundungsanträgen in Steuerangelegenheiten der Gemeinde Eitorf, bei Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Eitorf.(E-Mail: steueramt@eitorf.de, Tel. 02243/89134)

Handelt es sich um andere Gebührenforderungen, kleine Forderungsbeträge oder wird die Forderung bereits durch die Vollstreckungsabteilung bearbeitet, sind die entsprechenden Anträge unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindekasse zu richten. Grundsätzlich werden für den Antrag Unterlagen zu Ihren Vermögensverhältnissen, Einkünften und Ausgaben benötigt.

Zahlung der Raten und Zinsen:

Für die Zeit der Stundung sind Stundungszinsen zu erheben. Sie betragen für jeden Monat einhalb von Hundert (0,5%). Zinsen unter 10,00 € werden nicht festgesetzt. Die Festsetzung der Stundungszinsen erfolgt mit einem gesonderten Bescheid. Wenn Ihrem Antrag auf Zahlungserleichterung entsprochen wurde, sind die vereinbarten Teilbeträge inklusive Zinsen zu den neuen Zahlungsterminen zu entrichten.

Die ausgesprochene Stundung oder Ratenzahlungsvereinbarung erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Ein Grund zum Widerruf ist auch die Nichteinhaltung der Ratenzahlung. In diesem Fall ist die gesamte Restschuld einschl. der bis zum Verzug angefallenen Zinsen sofort zu entrichten. Zusätzlich fällt ggfls. ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 von Hundert (1%) für jeden angefangenen Monat der Säumnis an.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

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Zuständige Einrichtung

Gemeindekasse
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 11.12.2023 10:40 Uhr