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Parkerleichterungen
Der orange bundeseinheitliche Ausweis für Parkerleichterungen sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor, wobei das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen jedoch nicht gestattet ist.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreis
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Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Letzte Änderung: 22.02.2023 11:41 Uhr
Der orange bundeseinheitliche Ausweis für Parkerleichterungen sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor, wobei das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen jedoch nicht gestattet ist.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreis