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 Bürgergeld

Arbeitslosengeld II wird 2023 durch das Bürgergeld ersetzt.

Das Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hebt die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Höhe der Zeit.

Die neuen Regelungen treten in zwei Schritten zum 01. Januar und zum 01. Juli 2023 in Kraft. Was bedeutet das für Sie? Mehr Geld und bessere Weiterbildungschancen.


Über die Sozialplattform erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Arbeitlosengeld II und können von dort einen Onlineantrag stellen oder Sie informieren sich über das Jobcenter Rhein-Sieg-Kreis

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Zuständige Einrichtung

Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 23.02.2023 11:06 Uhr