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Gehörlosengeld
Das Amt für soziale Angelegenheiten nimmt Anträge auf und prüft diese auf Gehörlosengeld und leitet jene weiter an den Leistungsträger:
Landschaftsverband Rheinland
LVR - Dezernat Soziales und Integration
LVR - Dezernat Sozialhilfe II
50663 Köln
www.lvr.de
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Amt für Senioren und Soziales
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Letzte Änderung: 29.03.2023 10:05 Uhr