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Parkplatzabsperrung für Umzug
Grundsätzlich gilt: Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist sinnvoll, um die Modalitäten abzustimmen. Hierdurch kann das Beantragungsverfahren beschleunigt werden.
Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken, etc.:
Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken o.ä. muss bei der Gemeindeverwaltung ein schriftlicher, begründeter Antrag gestellt werden.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.
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Zuständige Einrichtung
Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Stv. Amtsleiterin
Tel.: 02243 89-121
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: laura.thalmaier@eitorf.de
Letzte Änderung: 29.03.2023 10:26 Uhr
Grundsätzlich gilt: Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist sinnvoll, um die Modalitäten abzustimmen. Hierdurch kann das Beantragungsverfahren beschleunigt werden.
Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken, etc.:
Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken o.ä. muss bei der Gemeindeverwaltung ein schriftlicher, begründeter Antrag gestellt werden.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.