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Auskunftssperre
Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die Tatsachen sind von der antragstellenden Person glaubhaft zu machen.
Bei dienstlichen Gründen (zum Beispiel Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.
Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre kann persönlich oder über das Online Formular beim Bügeramt der Gemeinde Eitorf erfolgen.
Kosten
kostenlos
Bearbeitungsdauer
Bitte nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens den Onlineantrag bzw. die Online Dienstleistung !
Hinweise und Besonderheiten
Um das Online-Formular nutzen zu können, muss die eID-Funktion Ihres Personalausweises/Aufenthaltstitels aktiviert sein.
Außerdem benötigen Sie das Programm AusweisApp welches der Bund kostenlos zur Verfügung stellt und ein entsprechendes Lesegerät.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit die eID über Ihr Smartphone ohne Lesegerät auszulesen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02243 89-116
E-Mail: martina.kannengiesser@eitorf.de
Letzte Änderung: 30.11.2023 11:05 Uhr
Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die Tatsachen sind von der antragstellenden Person glaubhaft zu machen.
Bei dienstlichen Gründen (zum Beispiel Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.
Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre kann persönlich oder über das Online Formular beim Bügeramt der Gemeinde Eitorf erfolgen.
Bitte nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens den Onlineantrag bzw. die Online Dienstleistung !
Um das Online-Formular nutzen zu können, muss die eID-Funktion Ihres Personalausweises/Aufenthaltstitels aktiviert sein.
Außerdem benötigen Sie das Programm AusweisApp welches der Bund kostenlos zur Verfügung stellt und ein entsprechendes Lesegerät.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit die eID über Ihr Smartphone ohne Lesegerät auszulesen. Weitere Informationen finden Sie hier.