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 Auskunftssperre

Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die Tatsachen sind von der antragstellenden Person glaubhaft zu machen.

Bei dienstlichen Gründen (zum Beispiel Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.

Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre kann persönlich oder über das Online Formular beim Bügeramt der Gemeinde Eitorf erfolgen. 

Kosten

kostenlos

Bearbeitungsdauer

Bitte nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens den Onlineantrag bzw. die Online Dienstleistung !

Hinweise und Besonderheiten

Um das Online-Formular nutzen zu können, muss die eID-Funktion Ihres Personalausweises/Aufenthaltstitels aktiviert sein.
Außerdem benötigen Sie das Programm AusweisApp welches der Bund kostenlos zur Verfügung stellt und ein entsprechendes Lesegerät.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit die eID über Ihr Smartphone ohne Lesegerät auszulesen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 30.11.2023 11:05 Uhr