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Reinigung von Straßen, Gehwegen und Plätzen
Die Straßenreinigungs- und -gebührensatzung regelt den Umfang der Straßenreinigungspflicht. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Straßenreinigung ist damit zum Teil auf die Anwohner der Straßen übertragen. Die genaue Aufteilung finden Sie in den Anlagen der Satzung zum Download.
Zuständigkeit des Baubetriebshofs
Für die Reinigung der Straßen außerhalb der Zuständigkeit der Anwohner ist der Baubetriebshof zuständig.
Winterdienst
Im Rahmen des Winterdienstes sorgen die Mitarbeiter*innen des Baubetriebshofs dafür, dass die verkehrswichtigen Straßen und Radwege von Schnee befreit und gegen Glätte gestreut werden.
Sinkkästen
Bei Problemen oder Fragen bezüglich der Reinigung und Leerung der Sinkkästen wenden Sie sich bitte an die Gemeinwerke Eitorf.
Beschwerden oder Probleme hinsichtlich der Straßenreinigung können Sie online melden - HIER KLICKEN
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Zuständige Einrichtung
Tiefbau, Bauhof
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Letzte Änderung: 26.04.2023 09:39 Uhr