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 Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff „Schwarzarbeit“ jegliche illegale Betätigung umschrieben, insbesondere aber das Nichtabführen von Steuern oder Sozialversicherungsabgaben bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder das entgeltliche Arbeiten trotz Bezuges von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.

Neben diesen Erscheinungsformen erfasst das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) aber auch die Schwarzarbeit im „handwerksrechtlichen“ Sinne, also die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Handwerksrechts. Hier ist der Rhein-Sieg-Kreis für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Kreisgebiet zuständig.

Zur Verfolgung von entsprechenden Ordnungswidrigkeiten ist der Rhein-Sieg-Kreis insbesondere auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Weitere Informationen erhalten Sie online beim Rhein-Sieg-Kreis

Rechtsgrundlagen

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG)

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Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 11.05.2023 10:34 Uhr