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eID-Karte Adressänderung
Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Sollten Sie Ihre eID-Karte verlieren, benachrichtigen Sie bitte das Bürgeramt, damit eine Verlustanzeige gefertigt und eine neue eID-Karte beantragt werden kann.
Die Online-Funktion kann über das Bürgeramt oder Ihrerseits direkt über die Sperrhotline gesperrt werden. Sperrhotline: 116 116 (kostenlos)
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
eID-Karte-Gesetz – eIDKG
Personalausweisverordnung – PauswV
Voraussetzungen
Sie müssen umgezogen sein.
Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Unterlagen
- Antrag auf Adressänderung auf der eID-Karte
Nur persönlich vor Ort möglich. - ggf. aktuelle amtliche Meldebestätigung
- gültiges Identitätsdokument
ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
- ein Pass
- oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
- Ihre eID-Karte
Fristen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Kosten
kostenlos
Bearbeitungsdauer
sofort
Verfahrensablauf
- Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor
- Anschließend ändert Ihr Standort für Einwohnerangelegenheiten kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02243 89-116
E-Mail: martina.kannengiesser@eitorf.de
Letzte Änderung: 04.06.2024 09:17 Uhr
Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Sollten Sie Ihre eID-Karte verlieren, benachrichtigen Sie bitte das Bürgeramt, damit eine Verlustanzeige gefertigt und eine neue eID-Karte beantragt werden kann.
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Bundesmeldegesetz (BMG)
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Nur persönlich vor Ort möglich. - ggf. aktuelle amtliche Meldebestätigung
- gültiges Identitätsdokument
ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
- ein Pass
- oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
- Ihre eID-Karte
Sie müssen umgezogen sein.
Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
- Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor
- Anschließend ändert Ihr Standort für Einwohnerangelegenheiten kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte
sofort
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https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/29031/show