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 Fundsachen / Fundbüro

Fundsachen, die beim Fundamt der Gemeinde Eitorf abgegeben werden, werden in das Fundbuch eingetragen und, sofern der Verlierer diese nicht abholt 6 Monate verwahrt. Danach hat der Finder nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Anrecht auf Herausgabe der Fundsache. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden beziehungsweise darauf verzichtet werden wird, kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Für die Verwahrung der Fundsachen werden je nach Wert des gefundenen Gegenstandes vom Verlierer Gebühren erhoben.
Fundanfragen stellen Sie bitte online über nachstehendes Formular.

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • im Werte bis 25,00 € - kostenfrei
  • im Werte von 26,00 € bis 150,00 € - 5,00 €
  • im Werte von 151,00 € bis 500,00 € - 10,00 €
  • im Werte über 500,00 € - 15,00 €
  • je weitere angefangene 500,00 € - 15,00 €

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung

Bearbeitungsdauer

sofort

Verfahrensablauf

Die Fundanfrage erfolgt über das Online-Formular.

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Zur Anmeldung

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Stadtmarketing, Kultur und Tourismus
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 22.11.2023 14:24 Uhr