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Elterngeld
Das Elterngeld ist Ländersache und muss deshalb in dem Bundesland beantragt werden, in dem man lebt. Der Elterngeldantrag in NRW (Nordrhein-Westfalen) muss bei der zuständigen Kreisverwaltung oder der Verwaltung der kreisfreien Städte eingereicht werden.
Bitte wenden Sie sich an:
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Elterngeldstelle
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 130
Webseite Elterngeldstelle RSK
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Zuständige Einrichtung
Amt für Jugend und Schulen
Amt für Jugend und Schulen
Brückenstraße 25
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Letzte Änderung: 16.03.2026 11:30 Uhr
Das Elterngeld ist Ländersache und muss deshalb in dem Bundesland beantragt werden, in dem man lebt. Der Elterngeldantrag in NRW (Nordrhein-Westfalen) muss bei der zuständigen Kreisverwaltung oder der Verwaltung der kreisfreien Städte eingereicht werden.
Bitte wenden Sie sich an:
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Elterngeldstelle
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 130
Webseite Elterngeldstelle RSK