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 Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein privates Führungszeugnis.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis, Einstellung bei einer Behörde) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt.

Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

Ein Führungszeugnis können Sie direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Weitere Infos dazu auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Weitere Informationen gibt es auch beim Bundesamt der Justiz unter:  https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • zur Vorlage bei einer Behörde: der Verwendungszweck, die genaue Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird
  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
  • Antrag auf Gebührenbefreiung und Nachweise, dass Gründe für eine Gebührenbefreiung vorliegen
    Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis, beispielsweise für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll, muss die Gebührenbefreiung beantragt werden. Zudem benötigen wir eine Bescheinigung, dass Sie ehrenamtlich tätig sind. Die Bestätigung erhalten Sie von der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben. 

Kosten

  • Europäisches Führungszeugnis: 17 Euro
  • alle anderen Führungszeugnisse: 13 Euro

Zahlungsweisen

  • Giropay >>ONLINE<<
  • Kreditkarte (Master/Visa) >>ONLINE<<
  • Bargeldzahlung
  • EC-Karte/Girocard/Debitkarte
  • Kreditkarte (Master/Visa)

Bearbeitungsdauer

Bitte nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens den Onlineantrag bzw. die Online Dienstleistung !

Sofern Sie den Online Dienst nicht nutzen, beträgt die Bearbeitungszeit für ein

  • einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2-3 Wochen
  • Europäisches Führungszeugnis: 6-8 Wochen

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Zur Anmeldung

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Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 24.11.2023 08:15 Uhr