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Meldebescheinigung und Meldebestätigung
Sie brauchen eine Meldebescheinigung?
Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.
Einfache Meldebescheinigung
Diese enthält folgende Daten:
- alle Namen
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- aktuelle bzw. letzte Anschrift in Eitorf
Erweiterte Meldebescheinigung
Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf
Bitte beachten Sie, dass lange zurückliegende Meldedaten eventuell aus dem Archiv bzw. den Altbeständen entnommen werden müssen, so dass die Meldebescheinigung nicht sofort ausgehändigt werden kann.
Meldebescheinigung Familienangehörige (Haushaltsbescheinigung)
Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:
- auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf
- Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)
Volljährige Kinder, die im Haushalt der Eltern wohnen, benötigen eine eigene Meldebescheinigung.
Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung
Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:
- Staatsangehörigkeit
- Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)
- Bestätigung, dass die Person in Eitorf gemeldet und noch am Leben ist
Eine persönliche Vorsprache ist bei der Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung zwingend erforderlich. Ansonsten kann diese auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht, der Personalausweis oder Pass der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person vorzulegen
Unterlagen
Personalausweis oder Pass , ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers
Kosten
Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei
Einfache Auskunft: 11,00 €
Erweiterte Auskunft: 15,00 €
Archivauskunft: 25,00 €
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- EC-Karte/Girocard
- Giropay >>ONLINE<<
- Kreditkarte (Master/Visa) >>ONLINE<<
Bearbeitungsdauer
sofort
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 26.01.2023 11:42 Uhr
Sie brauchen eine Meldebescheinigung?
Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.
Einfache Meldebescheinigung
Diese enthält folgende Daten:
- alle Namen
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- aktuelle bzw. letzte Anschrift in Eitorf
Erweiterte Meldebescheinigung
Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf
Bitte beachten Sie, dass lange zurückliegende Meldedaten eventuell aus dem Archiv bzw. den Altbeständen entnommen werden müssen, so dass die Meldebescheinigung nicht sofort ausgehändigt werden kann.
Meldebescheinigung Familienangehörige (Haushaltsbescheinigung)
Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:
- auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf
- Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)
Volljährige Kinder, die im Haushalt der Eltern wohnen, benötigen eine eigene Meldebescheinigung.
Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung
Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:
- Staatsangehörigkeit
- Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)
- Bestätigung, dass die Person in Eitorf gemeldet und noch am Leben ist
Eine persönliche Vorsprache ist bei der Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung zwingend erforderlich. Ansonsten kann diese auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht, der Personalausweis oder Pass der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person vorzulegen
Personalausweis oder Pass , ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers
Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei
Einfache Auskunft: 11,00 €
Erweiterte Auskunft: 15,00 €
Archivauskunft: 25,00 €
Herr
Cemal
Ergen
Sachbearbeiter
008
Frau
Annette
Müller
Sachbearbeiterin
009
Herr
Christian
Stiel
Sachbearbeiter
010