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 Meldebescheinigung und Meldebestätigung

Sie brauchen eine Meldebescheinigung?
Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. 

Einfache Meldebescheinigung

Diese enthält folgende Daten:

  • alle Namen
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • aktuelle bzw. letzte Anschrift in Eitorf

Erweiterte Meldebescheinigung

Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:

  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf

Bitte beachten Sie, dass lange zurückliegende Meldedaten eventuell aus dem Archiv bzw. den Altbeständen entnommen werden müssen, so dass die Meldebescheinigung nicht sofort ausgehändigt werden kann.

Meldebescheinigung Familienangehörige (Haushaltsbescheinigung)

Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:

  • auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf
  • Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)

Volljährige Kinder, die im Haushalt der Eltern wohnen, benötigen eine eigene Meldebescheinigung.

Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung

Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:

  • Staatsangehörigkeit
  • Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)
  • Bestätigung, dass die Person in Eitorf gemeldet und noch am Leben ist

Eine persönliche Vorsprache ist bei der Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung zwingend erforderlich. Ansonsten kann diese auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht, der Personalausweis oder Pass der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person vorzulegen

Unterlagen

Personalausweis oder Pass , ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers

Kosten

Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei
Einfache Auskunft: 11,00 €
Erweiterte Auskunft: 15,00 €
Archivauskunft: 25,00 €

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung
  • EC-Karte/Girocard
  • Giropay >>ONLINE<<
  • Kreditkarte (Master/Visa) >>ONLINE<<

Bearbeitungsdauer

sofort

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 26.01.2023 11:42 Uhr