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 Meldebescheinigung und Meldebestätigung

Sie brauchen eine Meldebescheinigung?
Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. 

Einfache Meldebescheinigung

Diese enthält folgende Daten:

  • alle Namen
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • aktuelle bzw. letzte Anschrift in Eitorf

Sie können bei der Gemeinde Eitorf eine einfache Meldebescheinigung nur beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist.

Erweiterte Meldebescheinigung

Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:

  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf

Die erweiterte Meldebescheinigung dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage z.B. bei einer Botschaft oder einem Konsulat.

Bitte beachten Sie, dass lange zurückliegende Meldedaten eventuell aus dem Archiv bzw. den Altbeständen entnommen werden müssen, so dass die Meldebescheinigung nicht sofort ausgehändigt werden kann.
Sie können bei der Gemeinde Eitorf eine erweiterte Meldebescheinigung nur beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist.
Sollten Sie aus Eitorf verzogen sein, ist eine Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung nur bei persönlicher Vorsprache möglich.

Meldebescheinigung Familienangehörige (Haushaltsbescheinigung)

Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:

  • auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf
  • Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)

Volljährige Kinder, die im Haushalt der Eltern wohnen, benötigen eine eigene Meldebescheinigung.

Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung

Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:

  • Staatsangehörigkeit
  • Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)
  • Bestätigung, dass die Person in Eitorf gemeldet und noch am Leben ist

Eine persönliche Vorsprache ist bei der Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung zwingend erforderlich. Ansonsten kann diese auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht, der Personalausweis oder Pass der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person vorzulegen

Unterlagen

Personalausweis oder Pass , ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers

Kosten

Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei. Gebührenfreie Meldebescheinigungen erhalten Sie nur unter Vorlage eines Nachweises bei persönlicher Vorsprache! 
Archivauskunft: 25,00 €

Zahlungsweisen

  • EC-Karte/Girocard/Debitkarte
  • Kreditkarte (Master/Visa)
  • Bargeldzahlung
  • Giropay >>ONLINE<<
  • Kreditkarte (Master/Visa) >>ONLINE<<
  • Paypal >>ONLINE<<

Bearbeitungsdauer

Bitte nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens den Onlineantrag bzw. die Online Dienstleistung !

Hinweise und Besonderheiten

>>> WICHTIGER HINWEIS <<<

In jüngster Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürger*innen, die im Internet Meldebescheinigungen, Urkunden oder ähnliches der Gemeinde Eitorf in Auftrag gegeben haben in der Annahme, dies direkt bei der Gemeindeverwaltung zu tun.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Dienstleistungen kostenpflichtig von privaten Unternehmen angeboten werden, die nicht im Aufrag der Gemeinde Eitorf handeln!

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 07.12.2023 09:13 Uhr