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 Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von jedem Grundstückseigentümer durch den Abgabenbescheid erhoben. Sie wird zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02., 15.05., 15.08.,und 15.11. fällig.
Die Grundsteuer A wird für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben.
Die Grundsteuerhebesätze betragen zur Zeit:
Grundsteuer A (359 v.H.)
Grundsteuer B (699 v.H.)

Das Finanzamt Siegburg -Bewertungsstelle-, Mühlenstrasse 19, 53721 Siegburg, Telefon: 02241/105-0 führt die Bewertung des Grundbesitzes jeweils zum Feststellungszeitpunkt durch und erlässt den Einheitswert- sowie den Grundsteuermessbescheid , der Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde ist. Wird der Grundbesitz veräußert, so ist der Verkäufer grundsätzlich bis zur Fortschreibung auf den neuen Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden.
Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de

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Zuständige Einrichtung

Steuerabteilung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 30.06.2023 10:58 Uhr