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 Zahlungsverkehr / Zahlungsabwicklung

Die Gemeindekasse ist Ansprechpartner für den gesamten Zahlungsverkehr.

Bitte geben Sie bei Überweisungen im Verwendungszweck stets das Kassenzeichen an. Diese Angabe entnehmen Sie bitte den Bescheiden bzw. Schreiben,  die Sie erhalten haben. Nur so kann eine schnelle und richtige Verbuchung gewährleistet werden.

Außerdem ist die Gemeindekasse zuständig für das Mahnwesen und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Wann erfolgt eine Mahnung seitens der Gemeindekasse?

Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig und erst nach dem Fälligkeitstermin geleistet, so erfolgt von Ausnahmen abgesehen, zunächst eine Mahnung, für die nach der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes – (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW) eine Mahngebühr und abhängig von der gemahnten Forderung auch ein Säumniszuschlag nach der Abgabenordnung (AO) erhoben wird. Die Höhe der Mahngebühr und des Säumniszuschlages richten sich nach der Höhe der säumigen Forderung und sind auch zu zahlen, wenn sich Zahlung und Mahnung zeitlich überschnitten haben.

Was machen, wenn eine Mahnung nicht gerechtfertigt ist?

Sind Sie der Auffassung, dass die Mahnung zu Unrecht erfolgte, weil entweder bereits gezahlt wurde oder der Zahlungsanspruch nicht bestand, setzen Sie sich bitte unverzüglich telefonisch oder persönlich mit der Gemeindekasse in Verbindung.

Was passiert, wenn ich die Mahnung ignoriere?

Sollten Sie nicht auf die Mahnung reagieren und keine entsprechende Zahlung leisten, geht der Betrag in die Zwangsvollstreckung über. Dies ist erneut mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Lohn-und Kontopfändungen, Sachpfändungen, Abnahme der Vermögensauskunft etc.) ist gesetzlich kein weiteres Anschreiben vorgeschrieben.

Der sicherste Weg, Ihren Zahlungsverpflichtungen bei wiederkehrenden Forderungen (Steuern, Gebühren, Abgaben etc.) pünktlich und vollständig nachzukommen ist die Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandates. Durch ein SEPA-Basislastschriftmandat brauchen Sie sich nicht mehr um Fälligkeitsdaten zu kümmern, die Forderungen werden direkt von Ihrem Konto abgebucht. Sie sparen Gebühren für Überweisungen und Daueraufträge, deren Beträge ggf. unterjährig  angepasst werden müssen. Darüber hinaus vermeiden Sie Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen.

Das erteilte SEPA-Basislastschriftmandat kann selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.

Betrag zu Unrecht abgebucht?

Sind Sie der Meinung, dass ein Betrag zu Unrecht abgebucht wurde, klären Sie dies bitte mit der Gemeindekasse bzw. dem Fachamt ab. Ggf. können Sie der Abbuchung bei der Bank innerhalb von 8 Wochen (beginnend ab dem Belastungsdatum) widersprechen. Dadurch wird das zuvor erteilte SEPA-Lastschriftmandat beendet.

Neben den unten stehenden Bankverbindungen gibt es eine gesonderte Bankverbindung ausschließlich für Bußgelder des ruhenden Verkehrs:

Kreissparkasse Köln
IBAN: DE96 3705 0299 0003 0105 35
BIC: COKSDE33

Diese Bankverbindung ist auf Schriftstücken des ruhenden Verkehrs abgedruckt.

 

Sofern es sich um Fragen zur Zahlungsabwicklung der Gemeinde Eitorf handelt, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Gemeindekasse.

Zahlungen an die Gemeindekasse Eitorf, die mittels einer Überweisung getätigt werden, richten Sie bitte auf eines der unten aufgeführten Konten der Gemeindekasse Eitorf.

Die Bankverbindungen der Gemeindekasse Eitorf:

Volksbank Köln Bonn eG
IBAN DE49 3806 0186 3404 3310 18
BIC GENODED1BRS

Kreissparkasse Köln
IBAN DE96 3705 0299 0003 0105 35
BIC COKSDE33

Postbank Köln
IBAN DE40 3701 0050 0016 7705 05
BIC PBNKDEFF

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Zuständige Einrichtung

Gemeindekasse
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 11.12.2023 10:37 Uhr