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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt. Die Besteuerungsgrundlag ist der Gewerbeertrag. Gewerbevorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02.,15.05.,15.08.,15.11.). Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Gemeinde festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt zur Zeit 507 v.H.
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Zuständige Einrichtung
Steuerabteilung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 30.06.2023 10:58 Uhr
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt. Die Besteuerungsgrundlag ist der Gewerbeertrag. Gewerbevorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02.,15.05.,15.08.,15.11.). Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Gemeinde festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt zur Zeit 507 v.H.
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