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Anerkennung Vater-/Mutterschaft
Die Vaterschaft bzw. die Mutterschaft können sowohl beim Standesamt der Gemeinde Eitorf als auch beim Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises anerkannt werden.
Bei der Beurkundung der Vaterschaft bzw. der Mutterschaft müssen beide Elternteile anwesend sein. Eine Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes/der Kinder anerkannt werden. Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.
Unterlagen:
Für die Beurkundung der Vaterschaft oder der Mutterschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile,
- Geburtsurkunden beider Elternteile,
- Nachweis des Familienstandes der Mutter (z.B. erweiterte Meldebescheinigung).
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
An wen wenden
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Standesamt einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02243/89-117 und 119 oder per Mail an standesamt@eitorf.de .
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Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiter
Tel.: 02243 89-117
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: sascha.kappenstein@eitorf.de
Komm. Abteilungsleiterin
Tel.: 02243 89-119
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: alexandra.gusel@eitorf.de
Letzte Änderung: 30.03.2026 09:41 Uhr
Die Vaterschaft bzw. die Mutterschaft können sowohl beim Standesamt der Gemeinde Eitorf als auch beim Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises anerkannt werden.
Bei der Beurkundung der Vaterschaft bzw. der Mutterschaft müssen beide Elternteile anwesend sein. Eine Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes/der Kinder anerkannt werden. Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.
Unterlagen:
Für die Beurkundung der Vaterschaft oder der Mutterschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile,
- Geburtsurkunden beider Elternteile,
- Nachweis des Familienstandes der Mutter (z.B. erweiterte Meldebescheinigung).
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.