BIS: Suche und Detail

 Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Eitorf. Sondernutzungserlaubnisse sind u. a. erforderlich für

  • Aufstellung von Gerüsten, Baubuden, Abfallcontainern sowie Baustofflagerungen
  • Verkaufsauslagen oder Werbeständer in Verbindung mit Geschäftslokalen
  • Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten in Verbindung mit Gaststätten

Die Beantragung der Erlaubnis hat spätestens 14 Tage vor der beabsichtigen Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Straßenwegegesetz (StrWG NRW), Sondernutzungssatzung der Gemeinde Eitorf, Gebührentarif zu § 9 der Sondernutzungssatzung

Kosten

Unterschiedlich, je nach Art, Umfang und Dauer der Inanspruchnahme

Zahlungsweisen

  • Überweisung/Zahlschein

Hinweise und Besonderheiten

Je nach Vorhaben (z. B. Baugerüst auf Gehweg, Abfallcontainer auf Straße etc.), benötigen Sie zusätzlich eine verkehrsrechtliche Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Sicherheit und Ordnung
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 29.03.2023 10:23 Uhr